BERATUNGSVEREINBARUNGEN |
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Vertragsschluss und Ausschluss von Ansprüchen
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Der Vertrag wird geschlossen, sobald zwischen Ihnen (im Folgenden als "Auftraggeber") und mir (im Folgenden als "Auftragnehmerin") ein Termin vereinbart wurde, der die Absicht zur Inanspruchnahme von Coaching, Beratung, Supervision oder ähnlichen Leistungen beinhaltet.
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Die Leistungen der Auftragnehmerin in Form von Coaching, Beratung, Supervision oder Ähnlichem stellen keine medizinische Behandlung dar und ersetzen keine Psychotherapie. Es erfolgt weder eine Anamnese noch Diagnose oder Behandlung von Krankheiten. Demzufolge wird auch keine Heilung oder Linderung von Krankheiten zugesichert.
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​§ 2 Erfolg der Beratung
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Die Auftragnehmerin kann nicht garantieren, dass sämtliche Erwartungen, die an die Beratung gestellt werden, erfüllt werden können. Sowohl die Auftragnehmerin, als auch der Auftraggeber arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einsatz unterschiedlicher verfügbarer Mittel darauf hin, den gewünschten Erfolg zu erzielen.
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§ 3 Zeit und Ort der Leistungserbringung
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Die genaue Zeit und der Ort, an dem die Leistungen erbracht werden, werden von den Vertragsparteien gemeinsam und im Einvernehmen festgelegt.
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§ 4 Dauer der Beratung
Die Dauer, Anzahl und Intervalle der Sitzungen werden gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmerin festgelegt. Der Beratungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich (auch per E-Mail) gekündigt werden.
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§ 5 Vertraulichkeit
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Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Diese Schweigepflicht entfällt nur dann, wenn der Auftraggeber sie ausdrücklich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Vertraulichkeit betrifft nicht die Verhinderung oder Verfolgung mutmaßlicher Straftaten oder den Schutz übergeordneter Rechtsgüter. Sie schließt ebenfalls nicht das Zeugnisverweigerungsrecht ein, das bei Psychotherapie oder ärztlicher Behandlung greifen würde. Sollte die Auftragnehmerin Befürchtungen hinsichtlich der körperlichen Unversehrtheit des Auftraggebers oder beteiligter Personen haben, ist sie berechtigt, entsprechende Stellen zu informieren, um Hilfe zu gewährleisten.
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§ 6 Datenschutz, DSGVO, Zustimmung
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Mit der Zustimmung zur Zusammenarbeit stimmen alle Vertragspartner gemäß der DSGVO zu, dass Aufzeichnungen (z. B. Notizen, Protokolle) der Beratungsprozesse durch die Auftragnehmerin erstellt, verarbeitet und gespeichert werden können.
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Die Auftragnehmerin führt (elektronische) Akten und gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO und des Datenschutzes. Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt für einen Zeitraum von zehn Jahren.
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Durch den Abschluss des Beratungsvertrages werden persönliche Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten, Bankverbindung) seitens der Auftragnehmerin dokumentiert. Mit Vertragsabschluss stimmt der Auftraggeber der Verarbeitung dieser Daten zu (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, EU DSGVO). Die Auftragnehmerin geht davon aus, dass der Auftraggeber zu Beginn des Prozesses die Beteiligten über die Datenverarbeitung informiert hat und diese durch den Vertrag ihre Zustimmung dazu gegeben haben. Eine zusätzliche schriftliche Einwilligung der Beteiligten ist somit nicht erforderlich.
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Die Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) dürfen auch nach Vertragsende von der Auftragnehmerin (elektronisch) verarbeitet werden, um auf Angebote hinzuweisen und den Kontakt zu den Auftraggebern zu pflegen.
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Die Auftragnehmerin nutzt aktuelle Messengerdienste wie WhatsApp, ohne eine Trennung zwischen Dienst- und Privathandy vorzunehmen.
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Mündliche Absprachen oder Vereinbarungen über E-Mail zur Online-Zusammenarbeit über gemeinsam vereinbarte Plattformen wie z. B. ZOOM und Tools (z. B. Mentimeter) gelten als Einverständniserklärung zur entsprechenden Datennutzung und -verarbeitung.
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Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden, indem eine E-Mail an die Auftragnehmerin gesandt wird.
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§ 7 Gesundheitszustand
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Der Auftraggeber versichert der Auftragnehmerin, dass er/sie nicht an einer Erkrankung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die Beratung/Therapie aus medizinisch-psychologischen Gründen ausschließt. Sollte eine Psychotherapie in Anspruch genommen werden oder empfohlen sein, bestätigt der Auftraggeber, dies der Auftragnehmerin und der behandelnden Person transparent mitgeteilt und Nutzen sowie Risiken mit diesen besprochen zu haben.
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§ 8 Ausschluss der Beratung
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Sollte die Auftragnehmerin während einer Beratungssitzung den Eindruck gewinnen, dass der Klient psychiatrische Auffälligkeiten zeigt oder verwirrt ist, kann die Beratungssitzung mit der Bitte, sich in eine entsprechende Behandlung zu begeben, abgebrochen werden.
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Ebenso behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, Auftraggeber abzuweisen, die akut alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stehen oder deren Fragen auf kriminellen Delikten beruhen. Die Beratung wird außerdem sofort abgebrochen, wenn der Auftraggeber wiederholt diskriminierende Äußerungen religiöser, sexistischer, rassistischer oder generell gewaltverherrlichender Natur macht.
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§ 9 Honorar für die Beratung, das Coaching, die Supervision und mehr
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Eine Einzelsitzung Beratung/Coaching dauert eine volle Stunde (60 Minuten) und kostet 125 €. Eine Paarsitzung dauert 1,5 Stunden (90 Minuten) und kostet 210 €. Dieses Honorar gilt auch für die erste Sitzung.
Einzelsupervision: 135 €, Teamsupervision 180 € (je 60 Minuten).
Seminare, Workshops, Trainings und mehr nach Absprache.
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Die Bezahlung der Sitzung erfolgt i.d.R. per Überweisung oder Paypal. Eine Rechnung wird auf Wunsch nach der Sitzung bzw. per E-Mail innerhalb von vier Wochen ausgestellt.
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Da ich nicht in das kassenärztliche Versorgungssystem eingebunden bin und meine Leistungen als Coach und Beraterin keine medizinische Behandlung darstellen, werden die Kosten für meine Arbeit nicht von Krankenkassen erstattet. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass Sie keine Nachteile bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen haben.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag erhoben.
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§ 10 Termine und Ausfallhonorar
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Termine werden im Voraus zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Eine kostenfreie Terminabsage ist per E-Mail bis maximal 48 Stunden im Voraus (bei Terminen an einem Montag bis Freitag um 12:00 Uhr) möglich. Kurzfristige Absagen durch den Klienten weniger als 48 Stunden im Voraus (bei Montagsterminen bis Freitag um 12:00 Uhr) oder das Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin, unabhängig vom Grund der Verhinderung, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Das Ausfallhonorar umfasst den regulären Betrag für die ausgefallene Sitzung. Bei kurzfristigen Absagen unter 48 Stunden, für die ein Krankheitsnachweis durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erbracht werden kann, beträgt das Ausfallhonorar 50% des regulären Honorars für die ausgefallene Sitzung.
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Absagen von Terminen mit einer festgelegten Zeit von mindestens vier Stunden: Wenn der Auftraggeber einen Termin absagt, wird das Honorar wie folgt in Rechnung gestellt (der Tag der Absage muss vor der genannten Frist liegen):
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bis zu 20 Arbeitstagen vor dem Termin: 20% des Honorars als Ausfallhonorar
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bis zu 10 Arbeitstagen vor dem Termin: 50% des Honorars als Ausfallhonorar
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danach: 100% des Honorars als Ausfallhonorar
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Sollte ein Termin auf Wunsch des Auftraggebers oder weiterer Beteiligter verkürzt werden, ist dennoch das vereinbarte Honorar für die vereinbarte Zeit fällig.
Beispiel: Termin am 08.02. --> Frist 20 Arbeitstage (Mo.-Fr.) --> späteste kostenfreie Absage am 10.01.. Bitte beachten Sie hier gesetzliche Feiertage.
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Sollte die Auftragnehmerin einen Termin absagen müssen, wird sie den Ansprechpartner oder dessen Organisation umgehend darüber informieren und einen Ersatztermin vereinbaren.
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§ 11 Gerichtsstand, Haftung, Selbstverantwortlichkeit
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Gerichtsstand ist Düsseldorf. Die Auftragnehmerin haftet dem Auftraggeber nur bis zur Höhe des gezahlten Beratungshonorars für mögliche Schäden, die angeblich oder tatsächlich aus der geleisteten Arbeit entstehen. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für seine Handlungen und verpflichtet sich, die Auftragnehmerin über Handlungen mit weitreichenden Konsequenzen im Voraus zu informieren und diese mit ihr zu besprechen.
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§ 12 Supervision
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Die Auftragnehmerin nimmt regelmäßig an Fallsupervisionen (Gruppen- oder Einzelsitzungen) teil. Das Ziel der Supervision ist es, durch Reflexion ihre Arbeit zu unterstützen und ihr Handeln zu verbessern. Sie spricht dort anonymisiert über Inhalte aus Beratungs-, Coaching- und Supervisionssitzungen.
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Stand: 01. Januar 2024